Außengastronomie - bei Sonnenschein kein Problem. Bildquelle: Nemracc, Marktplatz Gastronomie Weinheim, CC BY-SA 4.0

Wetterschutz und Außengastronomie in Köln

Die Kölner Stadtverwaltung ignoriert Ratsbeschlüsse und verwirrt Gastronom:innen mit widersprüchlichen Aussagen zu Corona-Erleichterungen für Außengastronomie und Wetterschutz-Zelten. Dabei sind Kontrollen und Bußgelder erst nach Überarbeitung des Gestaltungshandbuches möglich. Daher fordert Die FRAKTION ein Moratorium bis zum Ende der ‚Eisheiligen‘ Mitte Mai.

Die kurzfristige Anordnung der Stadt Köln, Gastwirte sollen bis kommenden Freitag die Winterbauten ihrer Außengastrobereiche entfernen, sonst drohe ihnen ein Bußgeld, verwirrt nicht nur Kölner Gastronom:innen, sondern verstößt gegen einen Ratsbeschluss.  FRAKTIONsvorsitzende Karina Syndicus:

Ein Unding! Rat und Bezirksvertretungen haben Lösungen erarbeitet, um Gäste und Gastronomie trotz Pandemie zusammen zu bringen. Die Kölner Gastronom:innen haben viel Zeit, Geld und Kreativität in die Gestaltung ihrer Wetterschutzelemente (Sonnenschirme, Pavillons u.ä.) gesteckt, um den hohen Ansprüchen der Verwaltung in Sachen ‚Außenwirkung‘ gerecht zu werden. Und trotzdem schafft es die Verwaltung schon wieder, den Wirten vor den Kopf zu stoßen.

Stadt Köln handelt widersprüchlich

Am 03.02.2022 beschloss der Kölner Stadtrat: „Ebenso dürfen die winterfesten Bauten auch über den 31.03.2022 hinaus bestehen bleiben„. Nur wenige Monate später, am 20.06.2022 verkürzte der Rat jedoch die Dauer der während der Coronapandemie in Kraft getretenen Sonderregelungen für die Außengastronomie auf Ende März 2023. Allerdings koppelte er die Kontrollen durch den Ordnungsdienst (und damit verbundene Geldbußen) an die Überarbeitung des Abschnitts H7 im Gestaltungshandbuch durch einen Konsultationskreis: Erst nach Beschlussfassung dazu werden wieder Kontrollen zur Einhaltung dieser Regelungen durchgeführt.  

Die unterschiedliche Auslegung des Gestaltungshandbuches, welches das städtische Erscheinungsbild harmonisieren soll, führt schon seit Jahren zu teils heftigen Differenzen zwischen Ordnungsdienst und der Kölner Gastronomie. Immer wieder musste die Politik einschreiten.  So wurde die Verwaltung 2019 beauftragt, einen Runden Tisch, den Konsultationskreis zur Gestaltung des öffentlichen Raums einzuberufen, der tragfähiger Regeln formulieren sollte. Geplant war, diese später in eine Gestaltungssatzung aufzunehmen. Erst Ende 2022 fand der Runde Tisch zusammen. Einen beschlussfähigen Vorschlag zu einvernehmlichen Gestaltungsregeln für die Außengastronomie konnte er dem Rat noch nicht vorlegen. Insofern widerspricht die Androhung von Bußgeldern zum jetzigen Zeitpunkt dem geltenden Ratsbeschluss vom 20.06.2022. 

Die FRAKTION kritisiert scharf die Kommunikationsdefizite der Stadt. Die Ansprache der Gastronom:innen seitens der Verwaltung kann nur als ‚mangelhaft‘ bezeichnet werden. Der vorliegende Fall zeigt zudem, dass selbst verwaltungsintern relevante Informationen nicht richtig aufbereitet und weitergegeben werden. So die Antwort auf eine Anfrage im Rat vom 08.09.2022:

Zwischenzeitlich wurden durch den Rat der Stadt Köln nicht nur alle Verlängerungen der bis dato geltenden ‚Corona-Erleichterungen‘ bis Ende 2023 beschlossen, sondern am 03.02.2022 auch, dass bis dahin die Verwaltung gemeinsam mit Vertretern der Gastronomie ein Umsetzungskonzept zur dauerhaften Nutzung von zusätzlichen Außenflächen erarbeiten soll. 

Keine drei Wochen später, am 26.09.2022 ist in einer Mitteilung an alle Bezirksvertretungen sowie den Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss zu lesen:

Da Ende 2023 die Erleichterungen im Rahmen der Pandemie auslaufen werden, sollen im anstehenden Konsultationskreis einheitliche, stadtweit geltende Regelungen zur Außengastronomie vorbereitet werden.

Mit der Pressemitteilung vom vergangenen Montag ist die Verwirrung dann komplett. 

Ein Moratorium für den Wetterschutz

Die FRAKTION fordert daher ein Moratorium bis zur kommenden Ratssitzung am 16. Mai 2023. Außerdem bräuchten die Gastronomen Rechtssicherheit, zunächst mit Schirm und Wetterschutz ihre Gäste bedienen zu können. Bis dahin soll die Verwaltung mit dem Runden Tisch eine beschlussfähige Vorlage ausarbeiten. FRAKTIONSgeschäftsführer Michael Hock:

Wir brauchen Schutz für den Wetterschutz! Die Gastwirte brauchen Planungssicherheit. Und ich möchte auch bei diesem Shietwetter meine ‚Kalte Sophie‘ draußen trinken können. Bis dahin soll die Verwaltung mit dem Runden Tisch bitte eine beschlussfähige Vorlage ausarbeiten. Wir wollen im Sommer nicht wieder über Sonnenschirme und die Farbe von Sitzkissen diskutieren müssen.

Bildquelle (eigentlich der Marktplatz von Weinheim): NemraccMarktplatz Gastronomie WeinheimCC BY-SA 4.0