Verkehrszeichen VZ 277.1 und Prüfung eines generellen Verbots des Überholens von Zufußeghenden

Tödliche Fahrradunfälle gibt es leider schon genug, wie der Mitteilung im Verkehrsausschuss zum Thema Verkehrsunfallentwicklung, Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2019 in Köln zu entnehmen ist.

Das Ziel „Null Verkehrstote“, dem auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) folgt, darf von der Stadtverwaltung nicht ignoriert werden. Der Radverkehr ist bei allen Neu-,
Um- und Ausbaumaßnahmen „mitzudenken“. Unseres Erachtens reicht daher ein allgemeiner Hinweis des Stadtsprechers Herrn Baumann (Artikel im KStA vom 13.11.2021, Seite 22 ) nicht aus, dass in Köln zum aktuellen Zeitpunkt kein verkehrsrechtlicher Bedarf gegeben sei. Auch der Verweis auf die nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) geltende Regelung des einzuhaltenden Mindestabstandes (bei Überholvorgängen von Radfahrenden durch motorisierten Kraftfahrzeugverkehr) von 1,5 m ist nicht geeignet, Fahrradfahrende ausreichend zu schützen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Warum wird vom neuen Verkehrszeichen (Bild 01) – Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen – kein Gebrauch gemacht?
  2. Wie soll das Ziel „Null Verkehrstote“ in Köln umgesetzt werden?
  3. Kann sich die Verwaltung als Interimslösung vorstellen, das hohe Ziel „Null Verkehrstote“ auf eine noch zu bestimmende – weil anscheinend durch die Kölner Verkehrsbehörde hinnehmbare – Zahl X erhöhen? Hierzu bitten wir darum, die Verkehrskommission hinzuzuziehen.
  4. Wie steht die Verwaltung zu der Idee, das VZ 277.1 durch eine Kölner Spezialregelung um ein Verbot des Überholens von Zufußgehenden zu erweitern (Siehe Bild 2), um mit vergleichsweise geringem Verwaltungsaufwand flächendeckend autofreie Zonen zu schaffen? Dazu ist lediglich die Aufstellung der Verkehrszeichen erforderlich.
  5. Wie will die Stadtverwaltung zukünftig durchsetzen, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden an den geltenden Corona-Mindestabstand zu Radfahrer*innen (1,50 m) halten?
Bild 01: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen; Straßenverkehrsordnung (StVO) - Novelle vom 20. April 2020.
Bild 02: Entwurf der Partei Die PARTEI – Verbot des Überholens von Zufußgehenden für Kraftfahrzeuge und Krafträder.

Die Beantwortung der Verwaltung in Kurzform:

  1. Gibt schon zu viele Schilder in Köln
  2. Blabla
  3.  Pah!
  4. Nein Danke
  5. Irgendwas, aber Corona!

Link zum Antrag im Ratsinformationssystem (PDF Download):

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=794633&type=do

Antwort der Verwaltung im Ratsinformationssystem (PDF Download):

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=794783&type=do&